Pressemitteilung der BI Tuchtberg
Neues Landschaftschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ bietet viele Entwicklungsmöglichkeiten für die Region
Im Sommer 2013 soll im Kreistag über die Verordnung zum neuen Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ abgestimmt werden. Die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 12. März ergab allerdings weiteren Klärungs- und Beratungsbedarf seitens der Ausschussmitglieder zum vorliegenden Verordnungsentwurf.
Die Bürgerinitiative Tuchtberg begrüßt es, dass die Politiker weitere Informationen anfordern, bevor sie Entscheidungen zu einem so weitreichenden Thema treffen, denn hier werden die Weichen für die Zukunft des ländlichen Raumes gestellt.
Projekte wie Land/Zukunft, das Netz der Qualitätswanderwege, der Hutewald im Solling, Zertifikate für sanften Tourismus, die Marke „Echt!Solling-Vogler-Region im Weserbergland“ zur Förderung eines Marktes für regionale Produkte, die Auszeichnung des Sollings zum „Wald des Jahres 2013“ und das groß angelegte Grünlandförderungskonzept zeigen, dass der Landkreis im Bestreben um Zukunftssicherung bereit ist, fortschrittliche Wege zu gehen.
Bestätigt wird dies durch die Neuausrichtung der Landesregierung: Förderung des ökologischen Landbaus, strengste Auflagen für Großstallbauten.
Mit ihrem Votum zur endgültigen Verordnung entscheidet die Kreispolitik über Möglichkeiten zum Erhalt unserer einzigartigen Region, so die Sprecherin der Bürgerinitiative.
Daher hat die BI Tuchtberg schriftlich an die Kreispolitiker appelliert, von der Kreisverwaltung einen neuen Verordnungsentwurf zu fordern, der den Zielen Landschafts -, Klima – und Vogelschutz gerecht wird.
Die Bürgerinitiative verweist auf die strengen EU-Vogelschutzrichtlinien, nach der Rotmilan und Uhu besonders zu schützen und der Bestand weiter zu entwickeln ist und fordert, dass Verbote von Bauvorhaben in Schutzzone 1 komplett auch für Zone 2 gelten müssen. Bei Bauvorhaben im LSG müsse auf politischer Ebene entschieden und die Öffentlichkeit einbezogen werden. Nur mit einer Verordnung, die den Bau großer Agraranlagen ausschließt, könnten die Schutzziele für das LSG gesichert werden. Sie erinnert daran, dass über 3700 engagierte Bürger diesen Willen mit ihrer Unterschrift bekräftigt haben.
Nach Meinung der Bürgerinitiative widerspricht die Herausnahme von Flächen im Bereich der Domäne Heidbrink dem Kreistagsbeschluss von 2010, der damals eine Teillöschung aus dem LSG ablehnte.
Die Bürgerinitiative Tuchtberg appelliert auch an die Ortsgruppen von NABU und BUND sowie an engagierte Bürger, sich stärker in die Diskussion um die Zukunft unserer Landschaft einzubringen und sich an die Kreispolitiker zu wenden. Fachfragen zum Thema beantwortet die Untere Naturschutzbehörde.




